Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet umfasste im Wesentlichen die beiden Ortslagen Alt- und Neu-Langerwisch. Kernbereiche waren jeweils die örtlichen Hauptstraßen Straße des Friedens und Neu-Langerwisch (ehem. Straße der Einheit) mit den angrenzenden Grundstücken. Ebenfalls zählten u.a. Teilbereiche der Straßen und Wege Beelitzer Weg, Langerwischer Feldstraße, Wildenbrucher Straße und Peter-Huchel-Chaussee dazu.
Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes erfolgte auf der Grundlage von Vorbereitenden Untersuchungen (VU), die im August 1991 abgeschlossen wurden. Das Gebiet der VU hatte noch einen größeren Bereich umfasst und u.a. die Feuchtwiesen zwischen Alt- und Neu-Langerwisch mit eingeschlossen. Als Ergebnis einer Abwägung wurden viele unbebaute Bereiche des Untersuchungsgebietes entfernt und das Sanierungsgebiet auf die endgültige Form eingegrenzt.
In Anbetracht der Ausrichtung des Förderprogramms erfolgte die Abgrenzung des Sanierungsgebietes mit Blick auf die sanierungsrelevanten Handlungsbedarfe und städtebaulichen Missstände in den Ortskernlagen von Alt- und Neu-Langerwisch. Die dortigen substantiellen und funktionalen Mängel sollten während der folgenden Jahre mithilfe der Gesamtmaßnahme beseitigt werden.